Fahrradbeleuchtung - sehen und gesehen werden
Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist jedes Fahrrad mit einer Beleuchtung
auszurüsten. Für Rennräder, deren Gewicht 11 kg nicht überschreitet gilt eine
abweichende Regelung. Ein Fahrrad ohne Beleuchtung ist nicht nur gefährlich,
sondern kann auch teuer werden! Das Einstiegsbußgeld beträgt 10.--€, wenn ein
Velo ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist und die Polizei dazu kommt. Aber nicht nur um das Gesetz zu befolgen, sondern vor
allen Dingen zur eigenen Sicherheit sollte eine Fahrradbeleuchtung angebracht
werden. Sehen und vor allem gesehen werden. Ist man in der Dunkelheit ohne
Fahrradbeleuchtung unterwegs kann man sehr leicht übersehen werden. Ein schwerer
Unfall kann die Folge sein. Darum - nie ohne Fahrradbeleuchtung.
Fahrradlicht mit Dynamo
Alle angebrachten Teile müssen zugelassen sein. Eine Prüfnummer und eine
Wellenlinie bescheinigen dies. Es gibt verschiedene Lösungen um Licht ins Dunkel
zu bringen. Fahrradlampen können mittels eines
Fahrraddynamos durch Muskelkraft in Gang
gesetzt werden. Auch hier gibt es verschiedene Varianten. Der
Nabendynamo ist
auch unter widrigen Verhältnissen wie Schnee oder Regen noch funktionstüchtig.
Außerdem ist er leise und leichtgängig. Eine weitere Alternative ist es
Fahrradlampen mit Batterien zu betreiben. (StVZO beachten) Aufladbare Akkus sind bei häufigem
Einsatz die preiswertere Lösung. Während das Frontlicht in weißem Licht
erstrahlen muss ist für das Rücklicht rot vorgesehen.
Die genaue Straßenverkehrsordnung kann zum Beispiel bei Allgemeiner Deutscher
Fahrrad-Club (www.adfc.de) oder beim Bund Deutscher Radfahrer e. V. (BDR)
nachgelesen werden.
Gerade in jüngster Vergangenheit hat sich bei der Fahrradbeleuchtung doch
einiges getan
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