Fahrradbeleuchtung
   

Fahrradbeleuchtung - sehen und gesehen werden

Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist jedes Fahrrad mit einer Beleuchtung auszurüsten. Für Rennräder, deren Gewicht 11 kg nicht überschreitet gilt eine abweichende Regelung. Ein Fahrrad ohne Beleuchtung ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden! Das Einstiegsbußgeld beträgt 10.--€, wenn ein Velo ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs ist und die Polizei dazu kommt. Aber nicht nur um das Gesetz zu befolgen, sondern vor allen Dingen zur eigenen Sicherheit sollte eine Fahrradbeleuchtung angebracht werden. Sehen und vor allem gesehen werden. Ist man in der Dunkelheit ohne Fahrradbeleuchtung unterwegs kann man sehr leicht übersehen werden. Ein schwerer Unfall kann die Folge sein. Darum - nie ohne Fahrradbeleuchtung.

Fahrradlicht mit Dynamo

Alle angebrachten Teile müssen zugelassen sein. Eine Prüfnummer und eine Wellenlinie bescheinigen dies. Es gibt verschiedene Lösungen um Licht ins Dunkel zu bringen. Fahrradlampen können mittels eines Fahrraddynamos durch Muskelkraft in Gang gesetzt werden. Auch hier gibt es verschiedene Varianten. Der Nabendynamo ist auch unter widrigen Verhältnissen wie Schnee oder Regen noch funktionstüchtig. Außerdem ist er leise und leichtgängig. Eine weitere Alternative ist es Fahrradlampen mit Batterien zu betreiben. (StVZO beachten) Aufladbare Akkus sind bei häufigem Einsatz die preiswertere Lösung. Während das Frontlicht in weißem Licht erstrahlen muss ist für das Rücklicht rot vorgesehen.

Die genaue Straßenverkehrsordnung kann zum Beispiel bei Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (www.adfc.de) oder beim Bund Deutscher Radfahrer e. V. (BDR) nachgelesen werden.

Gerade in jüngster Vergangenheit hat sich bei der Fahrradbeleuchtung doch einiges getan


 
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