Beleuchtung für Rennräder
Die Fahrradbeleuchtung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Fahrrad soll damit im Dunkeln und bei schlechter Sicht von anderen Verkehrsteilnehmern schneller und besser erkannt werden. Doch längst sind die Zeiten von schleifenden Dynamos und schlecht sichtbaren Reflektoren vorbei. Moderne, batteriebetriebene Scheinwerfer und Schlussleuchten mit Standlichtfunktion haben die alten dynamobetriebenen Leuchten weitestgehend abgelöst.
Für Rennräder gibt es dabei zusätzliche Ausnahmen. Wiegt das Fahrrad weniger als 11 kg, so darf es anstelle der vorgeschriebenen, fest montierten Beleuchtung für Fahrräder auch mobile, batteriebetriebene Leuchten nutzen. Diese Halogen- oder LED-Leuchten haben einen großen Vorteil: Sie sind sehr leicht. Die Leuchten dürfen zudem bei Bedarf abgenommen werden, um das Gewicht des Rennrads zu reduzieren.
Auf Zulassung achten
Allerdings muss der Rennradler sie immer mit sich führen, um sie gegebenenfalls einsetzen zu können. Es empfiehlt sich auch, einen zusätzlichen Satz Batterien dabei zu haben. Im Unterschied zur vorgeschriebenen Fahrradbeleuchtung für alle Fahrräder darf diejenige beim Rennrad auch getrennt eingeschaltet werden. Da es sich bei den batteriebetriebenen Leuchten überwiegend um sehr helle LEDs handelt, ist zudem eine Nennspannung von weniger als 6 Volt zulässig. Die Lichtausbeute moderner Halogenleuchten und LED-Strahler ist nämlich mit 15 Lux so hoch, dass sie nicht selten jeder anderen Beleuchtung überlegen sind.
Dennoch müssen auch die Rennrad-Leuchten vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen sein. Achten Sie deshalb auf das entsprechende Gütesiegel. Wer übrigens eine zusätzliche Seitenbeleuchtung für sein Rennrad sucht, muss nicht länger mit den hässlichen gelben Seitenstrahlern in den Speichen vorlieb nehmen. Es gibt dezente, elegante Reflektorstreifen in Silber, die direkt auf die Speiche aufgesetzt werden.
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